Energieausweis
Egal, ob Sie einen neuen Energieausweis benötigen oder der bestehende abgelaufen ist – wir übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen? Dann wissen Sie sicherlich, dass ein Energieausweis unerlässlich ist. Inmitten der Vielzahl an Angeboten ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite zu haben.
Als erfahrene Immobilienmakler arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Fachleuten zusammen, die über die notwendige Expertise und die offizielle Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises verfügen.
Unser Service beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Ausstellung des Energieausweises. Gerne beraten wir Sie auch, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie durch energieeffiziente Modernisierungen weiter steigern können.
Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen, die sich in ihrer Bedeutung unterscheiden. Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der tatsächlichen Energieverbrauchswerte für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre erstellt und ist daher stark vom Verhalten der Nutzer abhängig. Der Bedarfsausweis hingegen beruht auf einer technischen Analyse der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik, um den theoretischen Energiebedarf der Immobilie zu berechnen.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten haben Sie die Möglichkeit, zwischen beiden Ausweisarten zu wählen. Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten besteht die Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt ist bzw. das Gebäude durch nachträgliche Modernisierungen diesen Standard erreicht hat. Für alle anderen Gebäude ist der Bedarfsausweis verpflichtend.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Ausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.
In der Regel ist der Auftraggeber für die Kosten des Energieausweises verantwortlich, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt es dem Hausverwalter, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Gebäude bereitzustellen, und die Kosten werden von allen Eigentümern gemeinsam getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis notwendig. Dieser wird jedoch für das gesamte Gebäude ausgestellt, in dem sich die Wohnung befindet, nicht für die einzelne Einheit. Das bedeutet, dass beim Verkauf sowohl einer Erdgeschoss- als auch einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude der gleiche Energieausweis verwendet wird, auch wenn der Energieverbrauch in den beiden Wohnungen unterschiedlich sein kann.
Wir verkaufen Ihre Immobilie schnell, sicher und zu einem fairen Preis
Wenn Sie einen reibungslosen Immobilienverkauf sicherstellen und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten möchten, sind wir der ideale Partner für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unseren Service rund um den Energieausweis zu erfahren.

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